Haftenschädigung

25 € für einen Tag Freiheitsverlust   -   Die Dumpingpreise der U-Haft                                                       
02/03/2020

Menschen, die in Untersuchungshaft kommen, werden vom Großteil der Bevölkerung wohl als Schuldige angesehen. Die Wenigsten werden sich Gedanken über diejenigen machen, die unschuldig der Freiheit entzogen werden. Viele würden diese auf seltene Einzelfälle im unteren einstelligen Bereich schätzen. Doch allein die Zahl, der in Hamburg im Jahr 2019 zu Unrecht inhaftierten Menschen beläuft sich auf 64.  An diese Justizopfer wurde insgesamt 118.000 € gezahlt. Was zunächst nach viel Geld klingt, sind jedoch nur magere 25 € pro unschuldig im Gefängnis verbrachten Tag. 

Dieser rechtsstaatlich denkwürdige Betrag wird schon länger von Fachleuten kritisiert, die die Anhebung auf 75 € forderten. Im Dezember 2019 hat der Rechtsausschuss des Bundesrats endlich eine entsprechende Erhöhung beschlossen, nun muss diese Gesetzesänderung jedoch noch vom Bundestag verabschiedet werden, ehe sie die juristische Realität darstellt. Hier bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetzesvorhaben nicht auf die lange Bank geschoben wird.
 
Obgleich dieser von den Bundesländern Hamburg und Berlin initiierte Vorstoß sehr zu begrüßen ist, gibt es Stimmen, die eine Anhebung auf 100 € fordern. Der langjährige Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ullrich Schellenberg kommentierte: „Der Deutschen Justiz müsste es aus meiner Sicht 100 € wert sein, einen Menschen zu Unrecht seiner Freiheit beraubt zu haben.“

Der Tagessatz ist im sogenannten ‚Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen‘ (StrEG) festgelegt und betrug bei seiner Einführung im Jahre 1971 ursprünglich 10 DM. Im Jahr 1988 wurde er auf 20 DM erhöht. Zur Euro-Umstellung 2002 erfolgte lediglich eine Aufrundung auf 11 €. Im Jahr August 2009 wurde der Satz dann auf 25 € festgesetzt, seitdem waren zehn Jahre ohne Erhöhung vergangen. Nunmehr ist der Tagessatz endlich angepasst worden, eine Aufrundung auf 100 € erscheint aufgrund der Freiheitsentziehung als schärfstes Schwert des Staates jedoch angemessen. Um eine unschuldige Freiheitsentziehung zu verhindern oder jedenfalls zu verkürzen und einen Anspruch Haftentschädigung zu erhalten, sollte ein erfahrener und versierter Strafverteidiger beauftragt werden, der sich für Ihre Rechte als Beschuldigter im Strafverfahren einsetzt.

Quellen:
Pressemitteilung der Senatsverwaltung
für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung


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