Betrunken auf dem E-Scooter

Betrunken auf dem E-Scooter

Trunkenheit im Verkehr

Seitdem der Gesetzgeber mit Wirkung zum 15.06.2019 E-Scooter zugelassen hat, stehen diese in verschiedenen Großstädten zum Ausleihen bereit. Welche Regeln hinsichtlich des Führen eines solchen E-Scooters jedoch zu befolgen sind und welche Konsequenzen das Gebrauchen eines E-Scooters im alkoholisierten Zustand nach sich zieht, ist den meisten Nutzern nicht bekannt. 

Ein E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug. Ein Führerschein ist für das Gebrauchen eines E-Scooters zwar nicht erforderlich, dennoch macht man sich bei Verkehrsverstößen genauso strafbar wie mit dem Kraftfahrzeug. Dies wiederum bedeutet, dass dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten. Bei Fahranfängern und bei Fahrern bis zu 21 Jahren gilt auf dem E-Scooter ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille!). Ansonsten ist mit bußgeldrechtlichen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. In der Probezeit kommt es zudem zu einer Verlängerung um zwei Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars. 

Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die eine Geldbuße i.H.v. 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot beim Ersttäter nach sich ziehen. Bei einem Wert zwischen 0,3 Promille und 1,1 Promille im Blut liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor. Hier gelten die gleichen Rechtsfolgen wie bei Fahrten über 1,1 Promille, wenn noch Ausfallerscheinungen hinzukommen.

Bei einem Promillewert über 1,1 liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, sodass hierbei in jedem Fall eine Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB begangen wird. In der Regel sind die Rechtsfolgen beim Ersttäter eine Geldstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Erteilung einer Sperrfrist zur Neuerteilung. Grundsätzlich wird der Führerschein sofort beschlagnahmt. 

Ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstätern wird bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis sogar der Nachweis einer erfolgreich absolvierten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erbracht werden. Es drohen noch gravierendere Folgen, wenn man angetrunken jemanden mit dem E-Scooter verletzt oder gefährdet oder etwa ein Fahrzeug beschädigt. Auch wenn es nur beinahe zu einem Unfall gekommen wäre, droht also ein Strafverfahren.

Das Führen eines E-Scooters in alkoholisiertem Zustand kann demnach diverse unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Es empfiehlt sich daher bei einer polizeilichen Vorladung oder einem Strafbefehl wegen einer Trunkenheitsfahrt einen versierten Strafverteidiger einzuschalten. Es ist zu beachten, dass gegen den Strafbefehl binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden muss, da dieser sonst nur noch sehr einschränkt angreifbar ist unter Darlegung der Umstände einer sogenannten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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