Darknet

Strafverteidigung in der geheimen Welt des Darknets     09.03.2018

Mit dem technischen Fortschritt und unserer damit einhergehenden zunehmend gläsern werdenden Existenz, hat sich eine Alternative zur allgemein bekannten Version des Internets geschaffen, das jenseits von Google und Co weitestgehend keinerlei Spuren des Nutzers hinterlässt: Das Darknet. Dieses bietet eine geeignete Plattform für illegale Aktivitäten, zumal die Ermittlungsbehörden zuweilen noch nicht über angemessene technische Verfolgungsmethoden verfügen. Doch Staatsanwaltschaft und Polizei rüsten immer weiter auf, sodass die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Bereich des über das Darknet abgewickelten Straftaten zunehmen.

Was ist das Darknet?

Das Darknet ist ein Netzwerk, das im Gegensatz zum öffentlichen Netzwerk des „Internets“ sich dadurch auszeichnet, dass die Teilnehmer die Verbindungen untereinander manuell herstellen (sog. Peer-to-Peer-Overlay-Netzwerk im Unterschied zum klassischen Peer-to-Peer-Netzwerk). Es ist ein verstecktes, geheimes Netzwerk innerhalb des Netzwerks des herkömmlichen Internets, das so aufwendig verschlüsselt ist, dass man nur durch die Einladung eines Nutzers Zugang zu diesem „dunklen“ Internet erhält. Das gewährleistet ein ungleich höheres Maß an Sicherheit im Vergleich zum öffentlichen Internet.

Naturgemäß bietet diese Plattform eine attraktive Möglichkeit für die Oranisation krimineller Geschäfte. Bezahlt wird mit der digitalen Internetwährung der Bitcoins, die besonders schwer zu kontrollieren ist, da die Transaktionen über dieses Zahlungssystem anonymisiert und verschlüsselt werden und daher nur unter großem Aufwand zurückverfolgt werden können. Eigentumsnachweise an Bitcoin können in einer persönlichen digitalen Brieftasche, der „Bitcoin Wallet“, gespeichert werden. Der Umrechnungskurs von Bitcoin in andere Zahlungsmittel bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage.

Ins Darknet gelangt man durch den sog. Tor-Browser, ein Netzwerk zur Anonymisierung von Verbindungsdaten, den man sich runterladen und installieren kann (The Onion Routing). Die einzelnen Seiten sind in einem „Hidden Wiki“ gelistet und können in Chats ausgetauscht werden oder mit Suchmaschinen generiert werden. Oft wird neben dem Tor-Browser noch zusätzlich ein VPN-Dienst, der keine Daten loggt, verwendet. 

Was bieten Händler im Darknet?

Aktuell werden noch überwiegend Drogen, Waffen und Falschgeld über das Darknet vertrieben, aber auch verbotene Pornographie, Raubkopien in Form von Serien, Filmen und Musik sowie gefälschte Ausweispapiere lassen sich hier finden. Sogar gestohlene Zugangsdaten aller Art wie auch Kreditkartendaten werden gehandelt.

Der Kunde gelangt auf dem Postweg an seine Ware und hat meist keine Kontaktdaten zum Verkäufer. Dies ist oftmals die Phase, wo die Ermittler zuschlagen, sofern Sie Verdacht schöpfen durch einen entsprechenden Hinweis. Beliebt sind hierbei Packstation sowie auch verwaiste Briefkästen.

Wie sicher ist das Darknet?

Das Darknet verschleiert die IP-Adresse und gegebenenfalls die VPN-Dienste. Die Kommunikation findet nicht über Emails, sondern sog. PGP-Key verschlüsselte Tormails statt. Eine geschütztere Möglichkeit sich im virtuellen Netz zu bewegen ist derzeit daher kaum denkbar. Beliebt sind ferner Fake-E-Mailaccounts um Klarnamen oder echte E-Mailadressen zu verbergen. Die Komplixität dieser Technik erschwert den Verfolgern in der Justiz Ihre Arbeit. Jahrelang war diese Technologie des Darknets nur einem äußerst überschaubaren Kreis an Insidern zugänglich, doch mittlerweile haben die technischen Abteilungen vom Bundes- und Landeskriminalamt entsprechend nachgerüstet. Daher führen Hinweise von verdeckten Ermittlern zunehmend zu Wohnungsdurchsuchungen, die Unmengen an Drogen, Falschgeld oder etwa gefälschten Pässen ans Tageslicht bringen, denn die Ermittlungsbehörden haben mittlerweile Tracking-Methoden wie zum Beispiel das Audio-Hyperlink-Fingerprinting entwickelt, die im Tor-Netzwerk eindeutige Ergebnisse erzielen können. 

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Sobald man als Beschuldigter von Straftaten im Kontext des Darknets in einem Ermittlungsverfahren geführt wird, sollte man umgehend einen Strafverteidiger konsultieren. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und die sachliche und rechtliche Lage einschätzen, sodass erarbeitet werden kann, ob man etwa schweigt oder eine Einlassung zur Sache macht. Ferner bietet ein in diesem Bereich versierter Anwalt im Strafrecht den großen Vorteil der derzeit noch zum Teil bestehenden technisch und rechtlich überlegenen Erfahrung und Expertise gegenüber den teils noch ungeübten Beamten der Polizei. Hier kann zuweilen im Rahmen der Würdigung der Beweislage etwa die Unverwertbarkeit der ermittelten Daten erfolgreich ins Feld geführt werden.

Wie hilft mir ein Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger erhellt die günstigen bzw. „erklärenden“ Umstände und leistet eine entsprechende geschulte Überzeugungsarbeit in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht, um eine Einstellung des Verfahrens bestenfalls ohne Auflagen zu erreichen. Vielfältige Überzeugungsvarianten sind hier für einen sachkundigen Verteidiger denkbar, um eine Hauptverhandlung zu umgehen. Sollte ein Termin vor Gericht nicht zu vermeiden sein, so gibt es dennoch Möglichkeiten das Verfahren dennoch zur Einstellung oder sogar zum Freispruch zu bringen. Jedenfalls aber kann dieser auf eine Verurteilung hinwirken, die keine Erwähnung im Bundeszentralregister findet, was im Hinblick etwa auf künftige Arbeitgeber häufig ein nicht unwesentliches Verteidigungsziel darstellt. Dies ist bei Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen der Fall. Relevant ist in diesen Fällen freilich auch, wie sich ein solches Verfahren auf Ihren Führerschein auswirken kann, da in gewissen Konstellationen die Fahrerlaubnisbehörde über das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt wird.

Zögern Sie daher nicht einen erfahrenen und kompetenten auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der Sie bei Vorwürfen auf dem Gebiet von Betäubungsmitteln, Falschgeld, Waffen oder gefälschten Dokumenten im Bereich des Darknets vertritt und gemeinsam mit Ihnen eine sichere Strategie entwirft, die einen „Schaden“ für Sie verhindert oder eine Strafe auf ein Minimum reduziert. Hierbei stehe ich Ihnen als Experte auf diesem Gebiet gerne zur Verfügung.





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